Einleitung

Der Bereich Windenergie wird in einem gesonderten Teilregionalplan zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar behandelt. Dieser weist die Flächen in der Region Rhein-Neckar aus, die zur Energiegewinnung aus Windkraft genutzt werden können. Der Teilregionalplan Windenergie ist ein Baustein des Regionalen Energiekonzepts Rhein-Neckar.

Verfahren

Bis 2013 war das Thema Windenergie ein Kapitel des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar. Nachdem sich die Planungsvorgaben der Länder mehrfach geändert hatten und der Verband Region Rhein-Neckar teilweise unterschiedliche Planungskriterien für sein Gesamtkonzept zugrunde legen musste, wurde das Thema in einen Teilregionalplan ausgelagert.

Nach drei Anhörungen und Offenlagen zum „Teilregionalplan Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar“ hat die Verbandsversammlung des Verbands Region Rhein-Neckar in ihrer Sitzung am 11.12.2019 den Satzungsbeschluss gefasst. Der Teilregionalplan Windenergie wurde mit Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg vom 01.04.2021 genehmigt. Der Beitrittsbeschluss der Verbandsversammlung Rhein-Neckar erfolgte am 16.07.2021. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung im baden-württembergischen und rheinland-pfälzischen Staatsanzeiger ist der Teilregionalplan Windenergie seit dem 23.08.2021 laut Staatsvertrag Artikel 5, Absatz 5, Satz 3 für den baden-württembergischen und rheinland-pfälzischen Teilraum der Region Rhein-Neckar verbindlich.

Planunterlagen

Ihre Ansprechpartner

Engel

Jonas EngelEnergieplanung, Teilbereich Windenergie

Fügener

Till FügenerEnergieplanung, Teilbereich GIS und Naturschutz

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