Aktuelles

Zweites Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar

Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 6 Abs. 4, § 10 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPlG) Rheinland-Pfalz

Die zweite Anhörung und Offenlage zur Aufstellung des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar ist beendet. Die förmliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte vom 15. Juli bis einschließlich 11. August 2025. Anregungen zum Planentwurf konnten bis einschließlich 25. August 2025 beim Verband eingereicht werden.

Derzeit findet die Bearbeitung der eingegangenen Stellungnahmen statt. Die Abwägungsvorschläge der Verbandsverwaltung sollen durch den Planungsausschuss am 22. Mai 2026 vorberaten werden, sodass in der Sitzung der Verbandsversammlung am 03. Juli 2026 der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

Die entsprechenden Vorlagen für die Gremiensitzungen des Verbands Region Rhein-Neckar können Sie unter SessionNet | Bürgerinformationssystem des Verbandes Region Rhein-Neckar (vrrn.de) einsehen.

Einleitung

Neben der Windenergie spielt auch die Nutzung von Solarenergie eine tragende Rolle für eine zukunftsfähige Energieversorgung. Das Thema wird aktuell in der Aufstellung eines Teilregionalplans zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar vertieft behandelt.

Hintergrund

Klimaschutz ist eine zentrale Aufgabe der Regionalplanung und Regionalentwicklung. Mit der Energiewende soll zukünftig eine klimaneutrale Energieversorgung bei gleichzeitiger Unabhängigkeit vom Import fossiler Brenn-, Kraft- und Heizstoffe erreicht werden. Eine wichtige Strategie ist dabei der Ausbau von erneuerbaren Energien. Dies unterstützt der Verband Region Rhein-Neckar als wesentliche Säule der Energiewende. Als langfristige Perspektive wird eine Vollversorgung der Metropolregion Rhein-Neckar mit erneuerbaren Energien, möglichst weitgehend aus regionalen Quellen verfolgt. Wie aus dem vom Verband Region Rhein-Neckar veröffentlichtem Regionalen Energiekonzept hervorgeht, bieten dabei insbesondere die Wind- und Solarenergie erhebliche Potenziale.

» Ziel einer nachhaltigen Energiepolitik in der Metropolregion Rhein-Neckar ist die Reduzierung des Verbrauchs fossiler Energieträger bei gleichzeitigem Ausbau der Nutzung der erneuerbaren Energien. «

Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar

Planungsauftrag für die Regionalplanung

Flächenziele

Anders als beim Thema Windenergie gibt es seitens des Bundes keine Zielvorgaben zum Ausbau der Solarenergienutzung. Folglich wurden in den an der Region Rhein-Neckar beteiligten Bundesländern unterschiedliche Regelungen getroffen.

In Baden-Württemberg sollen nach der Regionalen Planungsoffensive insgesamt 2 % der Regionsfläche für die Erzeugung von Wind- und Solarenergie bereitgestellt werden. Nach Abzug von 1,8 %, die nach dem Windenergiebedarfsgesetz (WindBG) für die Erzeugung von Windenergie im baden-württembergischen Teil der Region zur Verfügung stehen sollen, ergibt sich ein Anteil von 0,2 % der Regionsfläche, welche für die Nutzung von Solarenergie bereitgestellt werden soll. Diese Sicherung erfolgt für die Freiflächen-Photovoltaik in Form von regionalplanerischen Vorbehaltsgebieten.

Für den rheinland-pfälzischen Teilraum besteht der Auftrag zur Ausweisung von mindestens Vorbehaltsgebieten für die Freiflächen-Photovoltaik. Flächenuntergrenzen sind nicht vorgegeben, jedoch soll die Inanspruchnahme von Ackerflächen durch nach dem 31.12.2020 neu errichtete Freiflächen-Photovoltaikanlagen landesweit einen Anteil von 2 % nicht überschreiten.

Nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Änderung des Hessischen Energiegesetzes (HEG) und der Hessischen Bauordnung vom 22.11.2022 besteht das Ziel zur Nutzung von Photovoltaikanlagen in einer Größenordnung von 1 Prozent der Fläche des Landes Hessen. Hierbei zählen sowohl Dach- als auch Freiflächenanlagen. Nach Vorgabe des Landesentwicklungsplan Hessen 2020 sind in den Regionalplänen Gebietskategorien festzulegen, in denen die Errichtung von Freiflächen-Solaranlagen mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar sind.

Umsetzung

Der Verband Region Rhein-Neckar erhielt also durch das WindBG und die anknüpfende Regionale Planungsoffensive des Landes Baden-Württemberg einen klaren Planungsauftrag. Mit der Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie und der Aufstellung des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik verfolgt der Verband Region Rhein-Neckar das Ziel, die ambitionierten Flächenziele für die Erzeugung erneuerbarer Energien in der Metropolregion zu erreichen. Bis September 2025 sollen im Sinne der Regionalen Planungsoffensive von der Verbandsversammlung die entsprechenden Satzungsbeschlüsse für die Teilregionalpläne erfolgt sein.

Verfahren zur Aufstellung des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik

Aktueller Stand und weiteres Vorgehen

In der Sitzung am 20. Juli 2022 hat die Verbandsversammlung den Aufstellungsbeschluss für die zwei Teilregionalpläne „Windenergie“ und „Freiflächen-Photovoltaik“ zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar gefasst. Die diesbezügliche Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange wurde im Zeitraum vom 27. September 2022 bis 14. November 2022 durchgeführt. Die Verbandsverwaltung hat sich dazu entschieden, die beiden Planungsverfahren für Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik zu entkoppeln. Anhand von Kriterienkatalogen werden die Flächenkulissen in einer fünfstufigen Planungsmethodik ermittelt. Im Rahmen der 67. Sitzung des Planungsausschusses des Verbands Region Rhein-Neckar am 24. März 2023 in Mutterstadt wurde der Kriterienkatalog beschlossen. Dieser wurde im Laufe des Verfahrens angepasst; die Überarbeitung wurde am 29. September 2023 durch den Planungsausschuss beschlossen. Im Herbst des Jahres 2023 wurden parallel Informationsveranstaltungen mit den für die Kommunen in der Region durchgeführt.

Für die erarbeiteten Teilregionalplanentwürfe wurde in der Sitzung der Verbandsversammlung am 15. Dezember 2023 der Offenlagebeschluss gefasst.

Die erste Offenlage fand im Zeitraum 05. März bis 29. April 2024 statt. Stellungnahmen zum Planentwurf konnten bis zum 13. Mai 2024 abgegeben werden.

Die Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar hat in ihrer Sitzung am 27. Juni 2025 die Durchführung der 2. Anhörung und der zweiten Offenlage zur Aufstellung des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar beschlossen. Diese wird derzeit bearbeitet.

Die Verbandsverwaltung ist bestrebt, den Satzungsbeschluss im Rahmen der Verbandsversammlung am 03. Juli 2026 herbeizuführen.

Die entsprechenden Vorlagen für die Gremiensitzungen des Verbands Region Rhein-Neckar können Sie unter SessionNet | Bürgerinformationssystem des Verbandes Region Rhein-Neckar (vrrn.de) einsehen.

 

Zeitplan im Überblick

  • 20. Juli 2022 – Aufstellungsbeschluss der Verbandsversammlung für die Teilregionalpläne „Windenergie“ und „Freiflächen-Photovoltaik“ zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar
  • 27. September bis 14. November 2022 – Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange
  • 24. März 2023 – Beschluss der Kriterienkataloge zur Ermittlung der Flächenkulissen auf der 67. Sitzung des Planungsausschusses; wurden im Laufe des Verfahrens angepasst
  • Herbst 2023 – Ermittlung der Flächenkulissen und Vorstellung in Informationsveranstaltungen mit den Stadt- und Landkreisen
  • 15. Dezember 2023 – Beschluss zur Offenlage der Teilregionalplanentwürfe in der Verbandsversammlung
  • 05. März bis 29. April 2024 – erste Offenlage des Planentwurfs; Abgabe von Stellungnahmen bis 13. Mai 2024 möglich
  • 23. Mai 2025 – Vorberatung der Synopse der Abwägungsvorschläge der Verbandsverwaltung zur 1. Offenlage sowie der Beschlussfassung zur 2. Offenlage durch den Planungsausschuss
  • 27. Juni 2025 – Beschluss zur Durchführung der 2. Anhörung und der zweiten Offenlage zur Aufstellung des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar durch die Verbandsversammlung
  • 15. Juli bis 11. August 2025 - zweite Offenlage des Planentwurfs; Abgabe von Stellungnahmen bis 25. August 2025 möglich
  • 22. Mai 2026 – geplante Vorberatung der Synopse der Abwägungsvorschläge der Verbandsverwaltung zur 1. Offenlage sowie der Beschlussfassung zur 2. Offenlage durch den Planungsausschuss
  • 03. Juli 2026angestrebter Satzungsbeschluss im Rahmen der Verbandsversammlung

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Malica RmichiEnergieplanung, Teilbereich Solarenergie

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