Einleitung

Die Nutzung von Windenergie spielt eine tragende Rolle für eine zukunftsfähige Energieversorgung. Das Thema wird bereits in einem gesonderten Teilregionalplan zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar vertieft behandelt. Aufgrund neuer Gesetzesvorgaben und daraus abgeleiteten Planungsaufträgen wird dieser nun fortgeschrieben.

Anhörung und Offenlage zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Personen des Privatrechts gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz i.V.m. § 6 Abs. 3, 4 und § 10 Abs. 1 Landesplanungsgesetz Rheinland-Pfalz

Die förmliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte vom 5. März bis einschließlich 29. April.

Anregungen zum Planentwurf konnten bis einschließlich 13. Mai 2024 beim Verband eingereicht werden.

Die Anhörung und Offenlage zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar ist nun beendet.

Zurzeit werden alle eingegangenen Rückmeldungen bearbeitet und der Planentwurf überarbeitet

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Jonas Engel | jonas.engel@vrrn.de oder Till Fügener | till.fuegener@vrrn.de

In diesem Video der Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände Baden-Württembergs wird der Weg von der Flächenreservierung zum Windpark erklärt. In Baden-Württemberg sind die Regionalverbände wichtige Akteure, wenn es darum geht zu entscheiden welche Fläche wofür genutzt wird. Aber wie genau entstehen eigentlich Windenergieanlagen? Wir erklären es euch in diesem Video!

Hintergrund

Klimaschutz ist eine zentrale Aufgabe der Regionalplanung und Regionalentwicklung. Mit der Energiewende soll zukünftig eine klimaneutrale Energieversorgung bei gleichzeitiger Unabhängigkeit vom Import fossiler Brenn-, Kraft- und Heizstoffe erreicht werden. Eine wichtige Strategie ist dabei der Ausbau von erneuerbaren Energien. Dies unterstützt der Verband Region Rhein-Neckar als wesentliche Säule der Energiewende. Als langfristige Perspektive wird eine Vollversorgung der Metropolregion Rhein-Neckar mit erneuerbaren Energien, möglichst weitgehend aus regionalen Quellen verfolgt. Wie aus dem vom Verband Region Rhein-Neckar veröffentlichtem Regionalen Energiekonzept hervorgeht, bieten dabei insbesondere die Wind- und Solarenergie erhebliche Potenziale.

» Ziel einer nachhaltigen Energiepolitik in der Metropolregion Rhein-Neckar ist die Reduzierung des Verbrauchs fossiler Energieträger bei gleichzeitigem Ausbau der Nutzung der erneuerbaren Energien. «

Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar

Flächenziele für die Windenergienutzung

Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) vom 20. Juli 2022 wurden erstmalig bundesweit konkrete Flächenziele für die Erzeugung erneuerbarer Energien vorgeschrieben. Die einzelnen Bundesländer haben im Sinne des Gesetzes sogenannte Flächenbeitragswerte für die Windenergie zu erreichen. Bei den Flächenbeitragswerten handelt es sich um den prozentualen Anteil der Landesflächen, welcher für die Erzeugung von Windenergie bereitzustellen ist. Für die Erreichung der jeweiligen Flächenbeitragswerte wurden zwei Stichtage festgelegt.

Flächenbeitragswerte für die Windenergienutzung bis zum 31.12.2027

  • Baden-Württemberg: 1,1 % der Landesfläche
  • Rheinland-Pfalz: 1,4 % der Landesfläche
  • Hessen: 1,8 % der Landesfläche

Flächenbeitragswerte für die Windenergienutzung bis zum 31.12.2032

  • Baden-Württemberg: 1,8 % der Landesfläche
  • Rheinland-Pfalz: 2,2 % der Landesfläche
  • Hessen: 2,2 % der Landesfläche

Umsetzung

Die Länder haben die Wahl die Flächenbeitragswerte entweder landesweit zu erreichen oder die Flächenbeitragswerte auf die einzelnen Planungsregionen zu delegieren.

Mit der Regionalen Planungsoffensive des Landes Baden-Württemberg, die am 17.03.2022 von der Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi und den Verbandsvorsitzenden der zwölf Regionalverbände gestartet wurde, ist für die Ausweisung der Flächen für die Nutzung erneuerbarer Energien auf Ebene der Regionalplanung ein klares Ziel formuliert worden: Jeder Regionalverband in Baden-Württemberg soll 2 % seiner jeweiligen Regionsfläche planerisch für die Erzeugung von Windenergie und Solarenergie sichern. Diese Sicherung erfolgt für die Windenergie in Form von regionalplanerischen Vorranggebieten.

Der Verband Region Rhein-Neckar erhielt also durch das WindBG und die anknüpfende Regionale Planungsoffensive des Landes Baden-Württemberg einen klaren Planungsauftrag.

Im baden-württembergischen Teil der Metropolregion sind 1,8 % der Regionsfläche für die Windenergie bereitzustellen.

Für den rheinland-pfälzischen Teil der Metropolregion wird dem Verband Region Rhein-Neckar gemäß dem Landeswindenergiegebietegesetz (LWindGG) Rheinland-Pfalz auf Basis einer landesweiten Potenzialstudie erst noch ein finaler Zielwert zugeordnet.

Das Land Hessen hat mit dem Gesetz zur Änderung des Hessischen Energiegesetzes vorgegeben, dass in den Regionalplänen anteilig „Vorranggebiete zu Nutzung der Windenergie“ in Höhe der Flächenbeitragswerte des WindBG auszuweisen sind. Für die Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar ist diese Vorschrift nicht einschlägig; dies betrifft stattdessen den Regionalplan Südhessen. Knapp 1,9 % der Landesfläche sind in Hessen bereits für die Windenergie (als Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung) festgelegt. Dementsprechend wurde der Flächenbeitragswert mit Stichtag vom 31. Dezember 2027 in Hessen bereits erreicht. Die oberste Landesplanungsbehörde Hessens hat die Erreichung dieses Flächenbeitragswerts bereits zum 29.01.2024 an den Bund übermittelt.

Mit der Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie und der Aufstellung des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik verfolgt der Verband Region Rhein-Neckar das Ziel, die ambitionierten Flächenziele für die Erzeugung erneuerbarer Energien in der Metropolregion zu erreichen. Bis September 2025 sollen im Sinne der Regionalen Planungsoffensive von der Verbandsversammlung die entsprechenden Satzungsbeschlüsse für die Teilregionalpläne erfolgt sein.

Verfahren

Aktueller Stand und weiteres Vorgehen

In der Sitzung am 20. Juli 2022 hat die Verbandsversammlung den Aufstellungsbeschluss für die zwei Teilregionalpläne „Windenergie“ und „Freiflächen-Photovoltaik“ zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar gefasst. Die diesbezügliche Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange wurde im Zeitraum vom 27. September 2022 bis 14. November 2022 durchgeführt. Die Verbandsverwaltung hat sich dazu entschieden, die beiden Planungsverfahren für Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik zu entkoppeln. Anhand von Kriterienkatalogen werden die Flächenkulissen in einer fünfstufigen Planungsmethodik ermittelt. Im Rahmen der 67. Sitzung des Planungsausschusses des Verbands Region Rhein-Neckar am 24. März 2023 in Mutterstadt wurde der Kriterienkatalog beschlossen. Dieser wurde im Laufe des Verfahrens angepasst; die Überarbeitung wurde am 29. September 2023 durch den Planungsausschuss beschlossen. Im Herbst des Jahres 2023 wurden parallel verwaltungsinterne Informationsveranstaltungen mit den für die Kommunen in der Region durchgeführt.

Für die erarbeiteten Teilregionalplanentwürfe wurde in der Sitzung der Verbandsversammlung am 15. Dezember 2023 der Offenlagebeschluss gefasst.

Die entsprechenden Vorlagen für die Gremiensitzungen des Verbands Region Rhein-Neckar können Sie unter SessionNet | Bürgerinformationssystem des Verbandes Region Rhein-Neckar (vrrn.de) einsehen.

Die Offenlage fand im Zeitraum 05. März bis 29. April 2024 statt. Stellungnahmen zum Planentwurf konnten bis zum 13. Mai 2024 abgegeben werden. Zurzeit werden alle eingegangenen Rückmeldungen bearbeitet und der Planentwurf überarbeitet

  • 20. Juli 2022 – Aufstellungsbeschluss der Verbandsversammlung für die Teilregionalpläne „Windenergie“ und „Freiflächen-Photovoltaik“ zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar
  • 27. September bis 14. November 2022 – Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange
  • 24. März 2023 – Beschluss der Kriterienkataloge zur Ermittlung der Flächenkulissen auf der 67. Sitzung des Planungsausschusses
  • Herbst 2023 – Ermittlung der Flächenkulissen und Vorstellung in verwaltungsinternen Informationsveranstaltungen
  • 15. Dezember 2023 – Beschluss zur Offenlage der Teilregionalplanentwürfe in der Verbandsversammlung
  • 05. März bis 29. April 2024 – Offenlage der Entwürfe

Zurzeit werden alle eingegangenen Rückmeldungen bearbeitet und der Planentwurf überarbeitet

Planunterlagen

FAQ

Ihre Ansprechpartner

Engel

Jonas EngelEnergieplanung, Teilbereich Windenergie

Fügener

Till FügenerEnergieplanung, Teilbereich GIS und Naturschutz

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