Aktuelles

Zweites Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar

Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 6 Abs. 4, § 10 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPlG) Rheinland-Pfalz

Die Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar hat in ihrer Sitzung am 12. Dezember 2025 die Durchführung der 2. Anhörung und der 2. Offenlage zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar beschlossen.

Sie haben die Möglichkeit, zu den Planungen des überarbeiteten Entwurfs der Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie Stellung zu nehmen. Der Teilregionalplan umfasst den Textteil mit den Plansätzen, Begründungen und Anhängen, die Raumnutzungskarte sowie den Umweltbericht mit Anhängen. Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit zur Stellungnahme auf die geänderten Planinhalte beschränkt ist (§ 9 Abs. 3 S. 1 Hs. 2 ROG). Die nicht der erneuten Beteiligung zugänglichen Vorranggebiete für die regionalbedeutsame Windenergienutzung sind in der Raumnutzungskarte entsprechend als solche mit einem der Gebietsbezeichnung vorangestellten Stern (*) gekennzeichnet.

Die Planunterlagen stehen im Internet hier auf der Webseite (siehe Downloads unten) sowie auf der Online-Beteiligungsplattform zur Verfügung. Die förmliche Auslegung der Planunterlagen vor Ort erfolgt vom 03. Februar bis 02. März 2026 beim Verband Region Rhein-Neckar sowie den 15 Stadt- und Landkreisen.

Anregungen zum Planentwurf können bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, d.h. bis Montag, den 16. März 2026 beim Verband Region Rhein-Neckar vorgebracht werden.

Wir bitten Sie, Ihre Stellungnahme möglichst elektronisch über die Online-Beteiligungsplattform einzureichen. Die interaktive Einbindung der Plandokumente in dieser Beteiligungs-Plattform ermöglicht das Verfassen einer Stellungnahme mit direktem Bezug zu den Textteilen, der Raumnutzungskarte und dem Umweltbericht. Nähere Informationen zur Nutzung der Plattform zur Online-Beteiligung finden Sie in dem Hinweis-Papier (siehe Downloads unten).

Sollten Sie Ihre Stellungnahme nicht über die Online-Beteiligungs-Plattform einreichen, dann reichen Sie diese bitte elektronisch an die E-Mailadresse Windenergie.Beteiligung@vrrn.de ein.

Ihre Stellungnahme können Sie in Ausnahmefällen auch per Post an Verband Region Rhein-Neckar, M 1, 4-5, 68161 Mannheim übersenden.

Wir bitten Sie, Ihre Stellungnahme nicht mehrfach, sondern nur über einen einzelnen der oben genannten Wege einzureichen.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie in den untenstehenden Downloads.

Information über das Abwägungsergebnis zur 1. Offenlage der Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie

Die Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar hat in ihrer Sitzung am 12. Dezember 2025 den Beschluss über die Abwägung der im Rahmen der 1. Offenlage zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie eingegangenen Stellungnahmen gefasst.

Die Synopse (Gesamtschau aller Stellungnahmen mitsamt entsprechenden Behandlungsvorschlägen und Begründungen der Verbandsverwaltung) sowie eine Übersicht der verwaltungsinternen Korrekturen steht Ihnen hier zum Download bereit.

Einleitung

Die Nutzung von Windenergie spielt eine tragende Rolle für eine zukunftsfähige Energieversorgung. Das Thema wird bereits in einem gesonderten Teilregionalplan zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar vertieft behandelt. Aufgrund neuer Gesetzesvorgaben und daraus abgeleiteten Planungsaufträgen wird dieser nun fortgeschrieben.

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In diesem Video der Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände Baden-Württembergs wird der Weg von der Flächenreservierung zum Windpark erklärt. In Baden-Württemberg sind die Regionalverbände wichtige Akteure, wenn es darum geht zu entscheiden welche Fläche wofür genutzt wird. Aber wie genau entstehen eigentlich Windenergieanlagen? Wir erklären es euch in diesem Video!

Hintergrund

Klimaschutz ist eine zentrale Aufgabe der Regionalplanung und Regionalentwicklung. Mit der Energiewende soll zukünftig eine klimaneutrale Energieversorgung bei gleichzeitiger Unabhängigkeit vom Import fossiler Brenn-, Kraft- und Heizstoffe erreicht werden. Eine wichtige Strategie ist dabei der Ausbau von erneuerbaren Energien. Dies unterstützt der Verband Region Rhein-Neckar als wesentliche Säule der Energiewende. Als langfristige Perspektive wird eine Vollversorgung der Metropolregion Rhein-Neckar mit erneuerbaren Energien, möglichst weitgehend aus regionalen Quellen verfolgt. Wie aus dem vom Verband Region Rhein-Neckar veröffentlichtem Regionalen Energiekonzept hervorgeht, bieten dabei insbesondere die Wind- und Solarenergie erhebliche Potenziale.

» Ziel einer nachhaltigen Energiepolitik in der Metropolregion Rhein-Neckar ist die Reduzierung des Verbrauchs fossiler Energieträger bei gleichzeitigem Ausbau der Nutzung der erneuerbaren Energien. «

Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar

Planungsauftrag für die Regionalplanung

Flächenziele

Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) vom 20. Juli 2022 wurden erstmalig bundesweit konkrete Flächenziele für die Erzeugung erneuerbarer Energien vorgeschrieben. Die einzelnen Bundesländer haben im Sinne des Gesetzes sogenannte Flächenbeitragswerte für die Windenergie zu erreichen. Bei den Flächenbeitragswerten handelt es sich um den prozentualen Anteil der Landesflächen, welcher für die Erzeugung von Windenergie bereitzustellen ist. Für die Erreichung der jeweiligen Flächenbeitragswerte wurden zwei Stichtage festgelegt.

Flächenbeitragswerte für die Windenergienutzung bis zum 31.12.2027

  • Baden-Württemberg: 1,1 % der Landesfläche
  • Rheinland-Pfalz: 1,4 % der Landesfläche
  • Hessen: 1,8 % der Landesfläche

Flächenbeitragswerte für die Windenergienutzung bis zum 31.12.2032

  • Baden-Württemberg: 1,8 % der Landesfläche
  • Rheinland-Pfalz: 2,2 % der Landesfläche
  • Hessen: 2,2 % der Landesfläche
Umsetzung

Die Länder haben die Wahl die Flächenbeitragswerte entweder landesweit zu erreichen oder die Flächenbeitragswerte auf die einzelnen Planungsregionen zu delegieren.

Mit der Regionalen Planungsoffensive des Landes Baden-Württemberg, die am 17.03.2022 von der Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi und den Verbandsvorsitzenden der zwölf Regionalverbände gestartet wurde, ist für die Ausweisung der Flächen für die Nutzung erneuerbarer Energien auf Ebene der Regionalplanung ein klares Ziel formuliert worden: Jeder Regionalverband in Baden-Württemberg soll 2 % seiner jeweiligen Regionsfläche planerisch für die Erzeugung von Windenergie und Solarenergie sichern. Diese Sicherung erfolgt für die Windenergie in Form von regionalplanerischen Vorranggebieten.

Der Verband Region Rhein-Neckar erhielt also durch das WindBG und die anknüpfende Regionale Planungsoffensive des Landes Baden-Württemberg einen klaren Planungsauftrag.

Im baden-württembergischen Teil der Metropolregion sind 1,8 % der Regionsfläche für die Windenergie bereitzustellen.

Für den rheinland-pfälzischen Teil der Metropolregion wird dem Verband Region Rhein-Neckar gemäß dem Landeswindenergiegebietegesetz (LWindGG) Rheinland-Pfalz auf Basis einer landesweiten Potenzialstudie erst noch ein finaler Zielwert zugeordnet.

Das Land Hessen hat mit dem Gesetz zur Änderung des Hessischen Energiegesetzes vorgegeben, dass in den Regionalplänen anteilig „Vorranggebiete zu Nutzung der Windenergie“ in Höhe der Flächenbeitragswerte des WindBG auszuweisen sind. Für die Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar ist diese Vorschrift nicht einschlägig; dies betrifft stattdessen den Regionalplan Südhessen. Knapp 1,9 % der Landesfläche sind in Hessen bereits für die Windenergie (als Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung) festgelegt. Dementsprechend wurde der Flächenbeitragswert mit Stichtag vom 31. Dezember 2027 in Hessen bereits erreicht. Die oberste Landesplanungsbehörde Hessens hat die Erreichung dieses Flächenbeitragswerts bereits zum 29.01.2024 an den Bund übermittelt.

Mit der Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie und der Aufstellung des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik verfolgt der Verband Region Rhein-Neckar das Ziel, die ambitionierten Flächenziele für die Erzeugung erneuerbarer Energien in der Metropolregion zu erreichen. Bis September 2025 sollen im Sinne der Regionalen Planungsoffensive von der Verbandsversammlung die entsprechenden Satzungsbeschlüsse für die Teilregionalpläne erfolgt sein.

Verfahren zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie

Aktueller Stand und weiteres Vorgehen

In der Sitzung am 20. Juli 2022 hat die Verbandsversammlung den Aufstellungsbeschluss für die zwei Teilregionalpläne „Windenergie“ und „Freiflächen-Photovoltaik“ zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar gefasst. Die diesbezügliche Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange wurde im Zeitraum vom 27. September 2022 bis 14. November 2022 durchgeführt. Die Verbandsverwaltung hat sich dazu entschieden, die beiden Planungsverfahren für Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik zu entkoppeln. Anhand von Kriterienkatalogen werden die Flächenkulissen in einer fünfstufigen Planungsmethodik ermittelt. Im Rahmen der 67. Sitzung des Planungsausschusses des Verbands Region Rhein-Neckar am 24. März 2023 in Mutterstadt wurde der Kriterienkatalog beschlossen. Dieser wurde im Laufe des Verfahrens angepasst; die Überarbeitung wurde am 29. September 2023 durch den Planungsausschuss beschlossen. Im Herbst des Jahres 2023 wurden parallel Informationsveranstaltungen mit den für die Kommunen in der Region durchgeführt.

Für die erarbeiteten Teilregionalplanentwürfe wurde in der Sitzung der Verbandsversammlung am 15. Dezember 2023 der Offenlagebeschluss gefasst.

Die erste Offenlage fand im Zeitraum 05. März bis 29. April 2024 statt. Stellungnahmen zum Planentwurf konnten bis zum 13. Mai 2024 abgegeben werden. Der Planentwurf wurde entsprechend überarbeitet, sodass Anfang des Jahres 2026 die zweite Offenlage stattfinden wird. Innerhalb des Jahres soll auch der Satzungsbeschluss durch die Verbandsversammlung herbeigeführt werden.

Die entsprechenden Vorlagen für die Gremiensitzungen des Verbands Region Rhein-Neckar können Sie unter SessionNet | Bürgerinformationssystem des Verbandes Region Rhein-Neckar (vrrn.de) einsehen.

 

Zeitplan im Überblick

  • 20. Juli 2022 – Aufstellungsbeschluss der Verbandsversammlung für die Teilregionalpläne „Windenergie“ und „Freiflächen-Photovoltaik“ zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar
  • 27. September bis 14. November 2022 – Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange
  • 24. März 2023 – Beschluss der Kriterienkataloge zur Ermittlung der Flächenkulissen auf der 67. Sitzung des Planungsausschusses; wurden im Laufe des Verfahres angepasst
  • Herbst 2023 – Ermittlung der Flächenkulissen und Vorstellung in Informationsveranstaltungen mit den Stadt- und Landkreisen
  • 15. Dezember 2023 – Beschluss zur Offenlage der Teilregionalplanentwürfe in der Verbandsversammlung
  • 05. März bis 29. April 2024 – erste Offenlage der Planentwürfe; Abgabe von Stellungnahmen bis 13. Mai 2024 möglich
  • 21. November 2025 – Vorberatung der Synopse der Abwägungsvorschläge der Verbandsverwaltung zur 1. Offenlage sowie der Beschlussfassung zur 2. Offenlage durch den Planungsausschuss
  • 12. Dezember 2025 – geplanter Beschluss zur Durchführung der 2. Anhörung und der zweiten Offenlage zur Aufstellung des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar durch die Verbandsversammlung
  • 03. Februar - 02. März 2026 - zweite Offenlage des Planentwurfs; Abgabe von Stellungnahmen bis 16. März 2026 möglich
  • 2026 - angestrebter Satzungsbeschluss im Rahmen der Verbandsversammlung

 

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Jonas EngelEnergieplanung, Teilbereich Windenergie

Portrait von Till Fügener

Till FügenerEnergieplanung, Teilbereich GIS und Naturschutz

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