Einheitlicher Regionalplan
Langfristige Sicherung der Lebensgrundlagen und der Standortattraktivität
Was ist der Regionalplan?
Im Staatsvertrag zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz vom 26. Juli 2005 ist gemäß Artikel 3 (2) „Aufgabe des Verbandes die Aufstellung, Fortschreibung und sonstige Änderung eines einheitlichen Regionalplans für das Verbandsgebiet“.
Die besondere Herausforderung bei der Aufstellung des ersten Einheitlichen Regionalplans bestand in der Harmonisierung unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen, Planungsprozesse, Planungsphilosophien sowie politischer Vorgaben über Ländergrenzen hinweg. Der seit Dezember 2014 rechtsverbindliche Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar ist das Ergebnis eines mehrjährigen und umfassenden Beteiligungsprozesses. Der Plan basiert weiterhin auf einer Vielzahl von Fachbeiträgen und Gutachten, die ebenfalls wichtige Abwägungsgrundlagen bildeten. Mit der Genehmigung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar im Dezember 2014 bildet dieser seitdem nicht nur den verbindlichen regionalplanerischen Rahmen, sondern versteht sich auch als zentrales Steuerungsinstrumentarium für eine dynamische und gleichermaßen nachhaltige Weiterentwicklung der Metropolregion Rhein-Neckar.
Seit dem 15. Dezember 2014 ist der Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar laut Staatsvertrag Artikel 5, Absatz 5, Satz 3 für den baden-württembergischen und den rheinland-pfälzischen Teil des Verbandsgebietes verbindlich.
Das Gesamtwerk soll die räumliche Entwicklung der Region in den kommenden 15 Jahren planerisch steuern. Als rechtlich verbindliche Vorgabe formuliert der Plan Ziele zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes, Grundsätze als Vorgaben für Abwägungs- und Ermessensentscheidungen sowie unverbindliche Empfehlungen für die Fachplanungsträger. Dem vorangestellten Leitbild folgend ist die Zielsetzung der Regionalplanung und -entwicklung in der Metropolregion Rhein-Neckar die Erhaltung der hohen Attraktivität als Lebens- und Wirtschaftsraum und die weitere Steigerung ihrer Entwicklungschancen. Leitziel hierfür ist eine nachhaltige, d.h. ökologisch tragfähige, sozial gerechte und ökonomisch effiziente Entwicklung der Region.
Planunterlagen
Ihre Ansprechpartner

Eduard KohleberRegionalplanung und Regionalentwicklung (Baden-Württemberg)

Dr. Claus PeinemannRegionalplanung und Regionalentwicklung (Hessen), Umwelt & Freiraum
