1. Änderung Wohnen & Gewerbe
Einleitung
Mit Blick auf eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der Region und dem Ziel, auch mittel- bis langfristig Perspektiven für die Wohn- und Gewerbeflächenentwicklung, d.h. für die nächsten 10-15 Jahren und darüber hinaus aufzuzeigen und veränderten wirtschaftlichen und demographischen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen, hat der Verband Region Rhein-Neckar den seit 2014 rechtskräftigen Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar (ERP) überarbeitet.
Diese 1. Änderung des ERP umfasste die Plankapitel 1.4 „Wohnbauflächen“ und 1.5 „Gewerbliche Bauflächen“ mit ihren Zielen und Grundsätzen der Raumordnung. Korrespondierend hierzu wurde die Raumnutzungskarte des ERP geändert.
Wo sich eine notwendige weitere Siedlungsentwicklung für Wohnen und Gewerbe städtebaulich anbietet und unter ökologischen Gesichtspunkten vertretbar ist, wurden weitere Entwicklungsspielräumen geschaffen und bestehende regionalplanerische freiraumsichernde Festlegungen zurückgenommen.
Weiter wurde in der Raumnutzungskarte die Gebietskulisse der im ERP als Vorranggebiete festgelegten regionalbedeutsamen Gewerbestandorte verändert und diese Standorte entsprechend ihrer besonderen Standorteignung qualitativ differenziert und entweder der Gebietskategorie „Gewerbe und Dienstleistung“ oder „Industrie und Logistik“ zugeordnet.
Mit der 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar wurden somit weitere Entwicklungsmöglichkeiten sowohl im Bereich von Gewerbe- und Industriegebieten als auch für eine bedarfsgerechte Deckung der Wohnraumbedarfe in der Metropolregion in einer Größenordnung von rund 815 ha (375 ha Wohnbauflächen und rund 440 ha Gewerbeflächen) geschaffen.
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg hat durch Bescheid vom 05. Juni 2025, Az.: MLW 14-24-164/46, gemäß Artikel 5 Absatz 4 des Staatsvertrages im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz die am 15. Dezember 2023 von der Verbandsversammlung als Satzung beschlossene 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar – Kapitel 1.4 Wohnbauflächen und Kapitel 1.5 Gewerbliche Bauflächen – genehmigt. Von der Verbindlicherklärung der Genehmigung ausgenommen wurde das im Plansatz Z 1.5.2.4 i.V.m. Anhang Nr. 1.7 sowie in der Raumnutzungskarte (Plansatz Z 1.5.2.4) vorgesehene Vorranggebiet für Gewerbe und Dienstleistung WO-VRG01-G – Worms (Mittelhahntal). Die Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar ist der Genehmigung per Beschluss vom 27. Juni 2025 beigetreten.
Mit dem Tag der letzten öffentlichen Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg sowie im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, d.h. mit dem 04. August 2025, wird die 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar – Kapitel 1.4 Wohnbauflächen und Kapitel 1.5 Gewerbliche Bauflächen – (im Folgenden: 1. Änderung des ERP Rhein-Neckar) gemäß Artikel 5 Absatz 5 Satz 3 des Staatsvertrages für den baden-württembergischen und den rheinland-pfälzischen Teil des Verbandsgebietes verbindlich.
Planunterlagen
An dieser Stelle können Sie auf die rechtskräftigen Plandokumente zur 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar zugreifen.
weitere Dokumente
Ansprechpartner
Eduard KohleberRegionalplanung und Regionalentwicklung (Baden-Württemberg)
Dr. Claus PeinemannRegionalplanung und Regionalentwicklung (Hessen), Umwelt & Freiraum