1. Änderung Wohnen & Gewerbe
Einleitung
Mit Blick auf eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der Region und mit dem Ziel, Perspektiven für die Wohn- und Gewerbeflächenentwicklung in den nächsten 10-15 Jahren und darüber hinaus aufzuzeigen, überarbeitet der Verband Region Rhein-Neckar derzeit den gültigen Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar (ERP).
Die 1. Änderung des ERP umfasst die Plankapitel 1.4 „Wohnbauflächen“ und 1.5 „Gewerbliche Bauflächen“ mit ihren Zielen und Grundsätzen der Raumordnung. Korrespondierend hierzu wird die Raumnutzungskarte des ERP geändert. Zum einen werden im Sinne von Entwicklungsspielräumen bestehende regionalplanerische Restriktionen dort zurückgenommen, wo sich eine notwendige weitere Siedlungsentwicklung für Wohnen und Gewerbe städtebaulich anbietet und unter ökologischen Gesichtspunkten vertretbar ist. Zum anderen wird in der Raumnutzungskarte die Gebietskulisse der im ERP als Vorranggebiete festgelegten regionalbedeutsamen Gewerbestandorte verändert und diese Standorte werden entsprechend ihrer besonderen Standorteignung entweder den Vorranggebieten für „Gewerbe und Dienstleistung“ oder für „Industrie und Logistik“ zugeordnet.
Nach einem umfassenden Planungs- und Beteiligungsverfahren hat die Verbandsversammlung des Verbands Region Rhein-Neckar in ihrer Sitzung am 15. Dezember 2023 den Satzungsbeschluss für die 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar – Plankapitel 1.4 „Wohnbauflächen“ und 1.5 „Gewerbliche Bauflächen“ gefasst und die Verbandsverwaltung beauftragt, die Einreichung der Planunterlagen zur Genehmigung durch die Oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde von Baden-Württemberg zu veranlassen. Sobald die 1. Änderung genehmigt ist, informieren wir an dieser Stelle.
Planunterlagen
Unterlagen zum bisherigen Verfahren der 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar
An dieser Stelle können Sie auf die Dokumente der im Jahr 2023 durchgeführten 2. Offenlage zur 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar zugreifen.
Die Synopse der Behandlungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der 2. Offenlage zur 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar können Sie hier einsehen:
Synopse zur 1. Offenlage
An dieser Stelle können Sie auf die Dokumente der im Jahr 2021 durchgeführten 1. Offenlage zur 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar sowie auf die „Regionale Gewerbeflächenstudie Metropolregion Rhein-Neckar“ aus dem Jahr 2019 zugreifen, die eine der wesentlichen Grundlagen für die Änderung des Einheitlichen Regionalplans im Kapitel „Gewerbliche Bauflächen“ darstellt.
Die Synopse der Behandlungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der 1. Offenlage zur 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar können Sie hier einsehen:
Ansprechpartner

Eduard KohleberRegionalplanung und Regionalentwicklung (Baden-Württemberg)

Dr. Claus PeinemannRegionalplanung und Regionalentwicklung (Hessen), Umwelt & Freiraum
