Für die Zukunft der Region
Ziel ist es die Vielfalt, Lebensqualität und wirtschaftliche Leistungskraft vorausschauend und nachhaltig weiterzuentwickeln.
Entdecke die
Vielfalt unseres
Regionalplans.

Einheitlicher Regionalplan
Der Einheitliche Regionalplan ist Ergebnis der politischen Willensbildung der Metropolregion Rhein-Neckar und Grundlage für ihre räumliche Entwicklung. Seit dem 15. Dezember 2014 ist der Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar laut Staatsvertrag Artikel 5, Absatz 5, Satz 3 für den baden-württembergischen und den rheinland-pfälzischen Teil des Verbandsgebietes verbindlich.
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1. Änderung – „Wohnen“ und „Gewerbliche Bauflächen“
Mit Blick auf eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der Region und mit dem Ziel, Perspektiven für die Wohn- und Gewerbeflächenentwicklung in den nächsten 10-15 Jahren und darüber hinaus aufzuzeigen, überarbeitet der Verband Region Rhein-Neckar derzeit den gültigen Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar (ERP).
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Teilregionalplan Windenergie
Das Thema Windenergie wird dabei in einem gesonderten Teilregionalplan behandelt. Er weist die Flächen in der Region Rhein-Neckar aus, die zur Energiegewinnung aus Windkraft genutzt werden können. Der Teilregionalplan Windenergie ist ein Baustein des regionalen Energiekonzepts Rhein-Neckar.
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Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie
Die Nutzung von Windenergie spielt eine tragende Rolle für eine zukunftsfähige Energieversorgung. Das Thema wird bereits in einem gesonderten Teilregionalplan zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar vertieft behandelt. Dieser soll nun fortgeschrieben werden.
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Aufstellung des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik
Die Nutzung von Solarenergie spielt eine tragende Rolle für eine zukunftsfähige Energieversorgung. Das Thema soll nun in der Neuaufstellung eines Teilregionalplans zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar vertieft behandelt werden.
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