Regionalplanung in der Metropolregion Rhein-Neckar
Gemeinsam gestalten wir durch innovative Regionalplanung und -entwicklung die Zukunft der Metropolregion.
Einleitung
Der Planungsraum Rhein-Neckar ist räumlich deckungsgleich mit der Europäischen Metropolregion Rhein-Neckar. Rund 2,4 Millionen Menschen leben hier im Dreiländereck Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen. Mit einer Regionsfläche von 5.600 km2 reicht der Planungsraum vom Pfälzerwald im Westen bis zum Odenwald und Kraichgau im Osten sowie im Südwesten von der französischen Grenze bis zum hessischen Ried im Norden.
Die Region ist geprägt durch ihre polyzentrischen Strukturen, die unterschiedlichste Raumbegabungen zwischen Stadt und Land vereint. Diese umfassen sowohl den hochverdichteten Kernraum um die Oberzentren Heidelberg, Mannheim und Ludwigshafen, der verdichteten Randzone mit starken Mittelzentren sowie starken ländlichen Räumen.
Planerisches Selbstverständnis
Klassische Aufgabe der Regionalplanung ist es , die vielfältigen Nutzungsansprüche an den Raum zu koordinieren und eine Art “Grundkonsens” über die Nutzung und Entwicklung des Raumes zu organisieren.
Seit Inkrafttreten des aktuell gültigen Einheitlichen Regionalplans haben sich die Rahmenbedingungen verändert und erfordern auch auf räumlicher Ebene neue Ansätze, um anstehende Transformationsprozesse zu gestalten und Entwicklungen auch in Zukunft zu ermöglichen. Die Herausforderungen und Anforderungen an die Regionalplanung insgesamt haben sich verändert. Planen in Zeiten multipler Krisen und Anforderungen wie Transformation der Wirtschaft, Klimawandel, Digitalisierung, Energiewende, demografischer Wandel, Fachkräftemangel, Biodiversitätskrise und insgesamt geopolitischer und gesellschaftspolitischer Instabilitäten erfordert insgesamt einen Ordnungs- und Entwicklungsrahmen, der diesen neuen Anforderungen gerecht wird.
Aufgrund veränderter Flächenanforderungen wird sich die Konkurrenz um die nur begrenzt verfügbare Ressource „Fläche“ weiter zuspitzen. Dies gilt es planerisch eng zu begleiten und zu moderieren. Dem stellen wir uns gerne.
Netzwerke
Als seit 2005 anerkannte Metropolregion im Herzen Europas ist Rhein-Neckar auf vielen Ebenen und Kontexten in Netzwerke und regionale wie überregionale Zusammenhänge eingebettet.
Auf europäischer Ebene und grenzüberschreitender Ebene sind dabei die Mitarbeit im Rahmen der trinationalen Zusammenarbeit bei der trinationalen Metropolregion Oberrhein (TMO) mit der Oberrheinkonferenz sowie die Mitgliedschaft im deutsch-französischen Eurodistrict PAMINA zu nennen. Gemeinsam ist beiden Netzwerken das Thema der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Europa.
Die TMO will Modellregion für Europa sein und die Vorteile von Europa im Alltag erfahrbar machen und dazu Exzellenz in Wirtschaft und Wissenschaft weiterentwickeln, die Strukturen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit stärken und neue Potenziale erschließen.
Im Eurodistrict Pamina besteht die Kernaufgabe darin die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu erleichtern und zu intensivieren. Weitere Ziele sind eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung des Raumes sowie die Erleichterung des Alltags der Bewohner in allen Lebenslagen. Oberrheinkonferenz.
Auf Ebene der Bundesrepublik ist die Kooperation im Initiativkreis Europäische Metropolregionen in Deutschland (IKM) zu nennen, der als gemeinsame strategische Plattform der deutschen Europäischen Metropolregionen dient. Dort tauscht man sich über die Arbeit in den einzelnen Regionen aus und generiert Projekte, die die Metropolregionen stärken. Die Plattform formuliert gemeinsame Stellungnahmen zu aktuellen raumordnerischen und europäischen Belangen.
Regional ist die Zusammenarbeit des Verbandes unter einem Dach mit der „Metropolregion Rhein Neckar GmbH“ (MRN) und dem Verein „Zukunft Metropolregion Rhein-Neckar“ (ZMRN) ein in Deutschland einzigartiges Public-Private-Partnership-Modell, das verschiedenste Aufgaben vereint, um eine gemeinschaftliche Regionalentwicklung zu ermöglichen.
Planerische Kontexte
Planerisch rahmengebend sind für den Verband und seine Arbeit als Grundlage das Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG), die Raumentwicklungsministerkonferenz (RMK) -vormals als Ministerkonferenz der Raumordnung (MKRO) bekannt – und die jeweiligen Landesentwicklungspläne der Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz.
Das ROG bildet den gesetzlichen Rahmen für die Planungen in Deutschland ab und setzt in § 2 die Grundsätze für die Raumordnung in Deutschland.
Bei der RMK stimmen sich Bund Länder zu politischen Positionen in Fragen der Raumordnung und Raumentwicklung ab, die dann in Form von Leitbildern und Handlungsstrategien oder Beschlüssen grundsätzliche Strategien und Empfehlungen für die weitere Arbeit der Planungsträger bilden.
Die Landesentwicklungspläne bilden die landesweit verbindlichen Pläne zur Entwicklung der jeweiligen Bundesländer ab und enthalten verschiedene Vorgaben zu allgemeinen Richtlinien, konkreten Zielsetzungen und raumbezogenen Festlegungen.
Organisation
Der Verband Region Rhein-Neckar wurde zum 1. Januar 2006 auf Grundlage des Staatsvertrags vom 26. Juli 2005 zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet.
Der Verband Region Rhein-Neckar gehört zu den Regionalverbänden (im rheinland-pfälzischen Teilraum Planungsgemeinschaften) und steht damit außerhalb der klassischen Verwaltungshierarchie. Er ist keine Mittelbehörde, obwohl er eine Ebene zwischen den Stadt- und Landkreisen und den Ländern bildet. Rechte, Pflichten und inhaltliche Zuständigkeiten der Verbandsorgane bzw. -gremien sind in der Verbandssatzung geregelt.
Im Staatsvertrag sind sowohl Aufgaben, Zuständigkeiten, Mitglieder, Organe, Satzung, als auch Finanzierung und Rechtsaufsicht festgelegt.
Die Arbeit des Verbands Region Rhein-Neckar wird größtenteils über eine Umlage der Mitglieder getragen. Diese sind laut Staatsvertrag in Baden-Württemberg die Stadtkreise Heidelberg und Mannheim, der Rhein-Neckar-Kreis sowie der Neckar-Odenwald-Kreis, in Hessen der Landkreis Bergstraße, in Rheinland-Pfalz die kreisfreien Städte Frankenthal, Landau, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße, Speyer und Worms sowie die Landkreise Bad Dürkheim, Germersheim, Rhein-Pfalz-Kreis und Südliche Weinstraße.
Die Verbandsversammlung ist das höchste Gremium des Verbands Region Rhein-Neckar. Sie fällt alle Entscheidungen in der Regionalplanung und der Regionalentwicklung sowie über Mitgliedschaften, Beteiligungen oder Gründungen von Gesellschaften zur Erfüllung regionalbedeutsamer Entwicklungsaufgaben in der Metropolregion Rhein-Neckar.
Die Verbandsversammlung hat 97 Mitglieder, von denen 73 durch die Gebietskörperschaften entsandt sind, d.h. vom jeweiligen Kreistag oder Stadtrat gewählt wurden. Die Landräte sowie die Oberbürgermeister und Bürgermeister der Städte mit mehr als 25.000 Einwohnern sind sogenannte „geborene Mitglieder“. Diese 23 Personen gehören der Verbandsversammlung kraft ihres Amtes an. Die 97 Mitglieder der Verbandsversammlung haben aktuell sechs politische Fraktionen gebildet.
Der Verbandsvorsitzende und seine Stellvertreter sind ehrenamtlich tätig und werden von der Verbandsversammlung auf vier Jahre gewählt. Der Verbandsvorsitzende führt in der Verbandsversammlung und im Verwaltungsrat den Vorsitz. Verbandsvorsitzender ist seit dem 22. April 2016 Stefan Dallinger, Landrat des Rhein-Neckar-Kreises. In Reihenfolge der Vertretung sind seine Stellvertreter: Lothar Quast (SPD), Simone Heitz (Grüne) und Christian W. Engelhardt (CDU).
Die Verbandsversammlung verfügt neben dem Verwaltungsrat, der die Sitzungen der Verbandsversammlung vorbereitet, für Vorberatungen und Entscheidungen von geringerer (finanzieller) Tragweite über zwei Ausschüsse: den Planungsausschuss sowie den Ausschuss für Regionalentwicklung und Regionalmanagement.
Die Verbandsverwaltung besteht aus 35 Mitarbeiter: innen, erledigt die operative Arbeit des Verbands Region Rhein-Neckars und steht unter der Leitung von Verbandsdirektor Ralph Schlusche. Der Verbandsdirektor wird von der Verbandsversammlung für acht Jahre gewählt und ist Beamter auf Zeit. Seine ständige Stellvertreterin ist die Leitende Direktorin Petra Schelkmann. Sie verantwortet die Regionalplanung, wird ebenfalls von der Verbandsversammlung gewählt und ist Beamtin auf Lebenszeit. Um die enge Abstimmung zwischen den an der Regionalentwicklung beteiligten Organisationen sicherzustellen, ist Ralph Schlusche kraft seines Amtes auch einer von zwei Geschäftsführern der Metropolregion Rhein-Neckar GmbH.
Regionalplanung in der Metropolregion Rhein-Neckar
Regionalplanung ist an der Schnittstelle zwischen Landesplanung und der gemeindlichen Bauleitplanung. Sie konkretisiert die Ziele von Raumordnung und Landesplanung bzw. Landesentwicklung in regionalen Raumordnungsplänen, bzw. Regionalplänen. Träger der Regionalplanung in der Metropolregion Rhein-Neckar ist der Verband Region Rhein-Neckar. Eine Besonderheit stellt der Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar dar. Seine Festlegungen gelten für das gesamte Verbandsgebiet und zwar in den Ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz unmittelbar. Im hessischen Regionsteil werden die Festlegungen des Einheitlichen Regionalplans als Vorschläge gewertet und gelangen Verbindlichkeit über die Regionalversammlung Südhessen als Trägerin der Regionalplanung.
Koordination durch Interessenausgleich und Kompromiss
Ein ganzheitlicher und partnerschaftlicher Ansatz prägt das Selbstverständnis des Verbands. Er agiert als Vermittler zwischen den regionalen Akteuren, um u.a gemeinsame Herausforderungen I zu identifizieren und Entwicklungsoptionen aufzuzeigen, Kooperationen zu fördern und regionale Lösungsstrategien zu entwickeln
Zukunftsorientierte Raumplanung
Durch vorausschauende und vernetzte Planung schafft der Verband die Grundlagen für eine zukünftige und resiliente Entwicklung der Region . Die Metropolregion Rhein-Neckar soll langfristig ein lebenswerter und robuster Raum zum Wohnen, Arbeiten und Erholen bleiben.
Die strategische Raumplanung des Verbandes trägt maßgeblich dazu bei, die Region ausgewogen, nachhaltig, resilient und zukunftssicher zu entwickeln. Sie schafft den Rahmen für eine harmonische räumliche Entfaltung und sichert so die Lebensqualität auch für kommende Generationen.