veröffentlicht am 29.01.2026

Zweite Offenlage zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie startet – Beteiligung der Öffentlichkeit im Februar und März 2026

  • Energie & Klima
Zweite Offenlage zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie startet – Beteiligung der Öffentlichkeit im Februar und März 2026

Der Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) macht einen weiteren wichtigen Schritt zur Umsetzung der Energiewende in der Region: Vom 03. Februar 2026 bis zum 02. März 2026 findet die zweite Offenlage des in Fortschreibung befindlichen Teilregionalplans Windenergie statt. Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Behörden sowie weitere Träger öffentlicher Belange sind eingeladen, sich über die Planungen zu informieren und Stellung zu nehmen.

Hintergrund der Fortschreibung ist das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) des Bundes. Mit diesem Gesetz wurden erstmals verbindliche Flächenziele für die Windenergienutzung festgelegt. Bundesweit sollen 2 % der Landesfläche planerisch für Windenergie gesichert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden für die Länder abgestimmte Flächenbeitragswerte definiert.

Für Baden-Württemberg bedeutet dies, dass 1,8 % der Landesfläche, für Rheinland-Pfalz und Hessen jeweils 2,2 %, planerisch zu sichern sind. Der Verband Region Rhein-Neckar wurde von den Ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz als Träger der Regionalplanung beauftragt, diese Zielwerte innerhalb des Verbandsgebiets umzusetzen. Für den hessischen Teilraum erfolgen die Festlegungen in den Regionalplänen Nordhessen, Mittelhessen und Südhessen.

Regionale Umsetzung bundes- und landesrechtlicher Vorgaben

In Baden-Württemberg ist vorgesehen, dass in jeder Planungsregion mindestens 1,8 % der Regionsfläche als Wind-Vorranggebiete in den Regionalplänen ausgewiesen werden. Für den rheinland-pfälzischen Teil des Verbandsgebiets gilt ein regionalisiertes Flächenziel: Der VRRN soll hier mindestens 2,01 % der Fläche planerisch als Wind-Vorranggebiete sichern.

Zur Erreichung dieser Ziele wird der bestehende Teilregionalplan Windenergie aus dem Jahr 2021 aktuell fortgeschrieben. Der Aufstellungsbeschluss hierzu wurde von der Verbandsversammlung bereits am 20. Juli 2022 gefasst.

Erste Offenlage und Überarbeitung des Planentwurfs

Die erste Offenlage des Planentwurfs fand vom 05. März 2024 bis zum 29. April 2024 statt. In diesem Zeitraum gingen rund 4.000 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, von Kommunen, Fachbehörden und weiteren Institutionen ein. Diese Hinweise und Anregungen wurden von der Verbandsverwaltung sorgfältig geprüft und sachgerecht abgewogen.

Im Ergebnis dieser Abwägung war eine Überarbeitung des Planentwurfs erforderlich. Die Verbandsversammlung hat daher am 12. Dezember 2025 den Abwägungsvorschlag beschlossen und gleichzeitig die erneute Offenlage des geänderten Entwurfs auf den Weg gebracht.

Zweite Offenlage: Termine und Beteiligungsmöglichkeiten

Die zweite Offenlage des fortgeschriebenen Teilregionalplans Windenergie findet nun vom 03. Februar 2026 bis zum 02. März 2026 statt. Die Planunterlagen sind in diesem Zeitraum

öffentlich einsehbar.

Stellungnahmen zum Planentwurf können vom 03. Februar 2026 bis einschließlich 16. März 2026 abgegeben werden. Dies ist möglich

Weitere Informationen zur zweiten Offenlage sind ebenfalls auf der Internetseite des Verbandes abrufbar: https://planungsregion.m-r-n.com/regionalplan/fortschreibung-des-teilregionalplans-windenergie/

Flächensicherung statt Anlagenplanung

Der Verband Region Rhein-Neckar weist ausdrücklich darauf hin, dass der Teilregionalplan Windenergie keine Windenergieanlagen plant. Aufgabe der Regionalplanung ist es ausschließlich, im Sinne einer Angebotsplanung, für die Windenergienutzung geeignete Flächen als sogenannte Wind-Vorranggebiete planerisch zu sichern.

Ob innerhalb dieser Vorranggebiete tatsächlich Windenergieanlagen errichtet werden, welche Anlagentypen zum Einsatz kommen, wie viele Anlagen gebaut werden oder wo genau sie stehen, ist nicht Gegenstand der Regionalplanung. Diese Fragen werden in den nachgelagerten Genehmigungsverfahren entschieden. Der Teilregionalplan stellt somit eine reine Flächensicherung dar und schafft einen geordneten, transparenten Rahmen und damit Planungssicherheit für Kommunen, Investoren und die Bürgerinnen und Bürger für die weitere Entwicklung der Windenergie in der Region.

Mit der zweiten Offenlage setzt der Verband Region Rhein-Neckar erneut auf Transparenz, Beteiligung und Dialog, um die Energiewende regional verantwortungsvoll und rechtssicher zu gestalten.

Ansprechpersonen


Portrait von Petra Schelkmann

Petra SchelkmannLeitende Direktorin

Portrait von Jonas Engel

Jonas EngelEnergieplanung, Teilbereich Windenergie